Hintergrund:
Seit der Gründung im Jahr 1946 tritt die Europa-Union Deutschland für das Ziel eines Europäischen Bundesstaates mit einer klaren Aufgabenzuweisung sowie handlungsfähigen und demokratisch legitimierten Institutionen auf der Grundlage einer Europäischen Verfassung ein.

Mit der Erweiterung der EU nach Ost- und Südosteuropa nach dem Ende des Kalten Krieges stellte sich die Frage nach der Zielbestimmung, der „Finalität“ der EU, in einer neuen Weise. Dabei wurden verstärkt die gemeinsamen Grundwerte der EU, die demokratische Legitimität ihrer Entscheidungsstrukturen und auch die Grenzen ihrer Zuständigkeit thematisiert. Die Auffassung war weit verbreitet, dass die bestehenden rechtlichen Übereinkünfte der EU, vor allem der Vertrag von Nizza, keine geeignete Grundlage für die erweiterte EU sind.

In den Jahren 2002/2003 erarbeitete der EU-Verfassungskonvent den Entwurf eine Verfassung für Europa, der von einer nachfolgenden Regierungskonferenz weitgehend übernommen und in Form eines Europäischen Verfassungsvertrages gebilligt wurde. Die negativen Referenden in den Niederlanden und in Frankreich bildeten das vorläufige Ende der Verfassungspläne.

Nach zähem Ringen konnte am 1. Dezember 2009 der Reformvertrag von Lissabon in Kraft treten, der - wenn auch nicht so weitgehend wie der ursprüngliche Verfassungsvertrag - die EU wieder ein Stück demokratischer, bürgernäher und transparenter gemacht hat.

Auf dem Bundeskongress der Europa-Union am 6. Dezember 2009 wurde folgender Beschluss gefasst (Auszug):
"Die Europa-Union Deutschland begrüßt das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009. Neun Jahre nach dem Gipfel von Nizza, nach einigen Sternstunden der europäischen Demokratie im Verfassungskonvent und nach vielen mühevollen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Scheitern des Verfassungsvertrags erhält die Europäische Union endlich eine neue Grundlage, die sie handlungsfähiger, demokratischer und in ihren Entscheidungsverfahren transparenter macht. Zudem wird durch die Charta der Grundrechte ihr Wertefundament entscheidend gestärkt.
Die Europa-Union weist darauf hin, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon keineswegs der Endpunkt der europäischen Einigung ist. Die Erfahrung der letzten 50 Jahre hat gezeigt, dass der Einigungsprozess in einer Vielzahl von Schritten erfolgt. Deutschland hat sich dabei von Anfang an auf der Grundlage des Grundgesetzes für das europäische Einigungsprojekt eingesetzt. In der Präambel des Grundgesetzes wird das deutsche Volk ausdrücklich aufgefordert, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden in der Welt zu dienen. Dieser Auftrag ist keineswegs überholt.
Seit ihrer Gründung setzt sich die Europa-Union Deutschland auf der Grundlage dieser Verfassungsbestimmung für ein föderal organisiertes Europa ein. Die Schaffung eines Europäischen Bundesstaates bleibt auch weiterhin unser Ziel. Die Auffassung der Europa-Union über die erforderliche und verfassungsrechtlich mögliche Fortführung des Integrationsprozesses bis hin zur Schaffung eines europäischen Bundesstaates wird von vielen Persönlichkeiten aus Gesellschaft, Wissenschaft und Politik geteilt."