Beschlüsse der Europa-Union Deutschland 2008

 Beschlüsse des 54. Bundeskongresses vom 22.11.2008 im PDF-Format

Beschlüsse des Bundesausschusses vom 17.05.2008

 

1) Neue Führungspersönlichkeiten geben der Europäischen Union Gesicht und Statur!

1. Die Europa-Union Deutschland begrüßt die Stärkung der Führungsämter der Europäischen Union durch den Reformvertrag von Lissabon. Damit wird die EU für die Bürgerinnen und Bürger sichtbarer werden.

2. Die wichtigste Führungspersönlichkeit der Europäischen Union bleibt auch künftig der Präsident/in  der Europäischen Kommission. Ihre /seine Rolle bedarf der Stärkung und Unterstützung.

3. Die Handlungsfähigkeit und Sichtbarkeit der EU in ihren gesamten Außenbeziehungen wird jedoch durch die Einführung des Amtes eines europäischen Außenministers/einer europäischen Außenministerin (formell: „Hohe/r Vertreter/in der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“) deutlich gestärkt werden. Die/Der europäische Außenminister/in hat in Zukunft zugleich das Amt der/des Kommissionsvizepräsidentin/en inne und leitet zudem den Rat “Auswärtige Angelegenheiten“.

4. Der Präsident der Europäischen Kommission wird künftig vom Europäischen Parlament gewählt. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten sind in Zukunft vertraglich verpflichtet, bei der Benennung einer Kandidatin oder eines Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission die Ergebnisse der Europawahlen zu berücksichtigen. Der/Die Außenminister/in muss sich einem Vertrauensvotum des Europäischen Parlaments stellen. Die Europa-Union Deutschland fordert deshalb die europäischen Parteienverbände dazu auf, ihre Kandidatinnen und Kandidaten für diese beiden Ämter rechtzeitig zu benennen, damit sich die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Wahlentscheidung zu den Europawahlen auch an diesem Personalangebot orientieren können.

5. Der/Die neue Außenminister/in wird nur dann für eine bessere Handlungsfähigkeit im Bereich ihrer auswärtigen Beziehungen der EU sorgen können, wenn sie/er zugleich voll in das übernationale Kompetenz-, Beschluss- und Entscheidungssystem der Gemeinschaft  eingebunden ist und zudem über einen starken eigenen Apparat verfügt. Der zu gründende Europäische Auswärtige Dienst muss daher wie der/die Außenminister/in  möglichst eng an die Kommission angebunden sein. Der Europäische Auswärtige Dienst darf nicht zur Intergouvernementalisierung der Außenbeziehungen der Europäischen Union führen.

6. Aus Sicht der Europa-Union  hat das neue Amt des/der Präsidenten/in des Europäischen Rates im Vergleich zu Kommissionspräsident/in und Außenminister/in eine andere Qualität. Durch dieses neue Führungsamt soll sich die Kontinuität der Arbeit des Europäischen Rates verbessern. Die Rolle des Europäischen Rates als Impulsgeber kann dadurch gestärkt werden. Zudem kann die Präsidentin/der Präsident des Europäischen Rates eine Integrationsfigur nach innen und nach außen sein. Der Reformvertrag hat bewusst die Position des Präsidenten des Europäischen Rates nicht als die eines operationell tätigen „Europäischen (Staats-)Präsidenten“ französischer oder amerikanischer Prägung ausgestaltet, sondern als „Vorsitzende/r der Staats- und Regierungschefs“. Er/Sie sollte sich nicht in die Funktionen und operativen Aktivitäten des/der Kommissionspräsident/in und des/der Außenministers/in einmischen. Der Arbeitsstab der Präsidentin/des Präsidenten des Europäischen Rates sollten aus diesen politischen Erwägungen klein bleiben, zumal er zusätzlich auf das bewährte Ratssekretariat zugreifen kann.

7. Die Europa-Union spricht sich dafür aus, dass bei der Besetzung der oben genannten neuen Ämter das Wahlergebnis abgewartet wird und dem Europäischen Parlament nicht von vornherein vorgegriffen wird. Andernfalls würden die Rechte des Europäischen Parlaments bei der Bestimmung des Kommissionspräsidenten, des Außenministers und seines eigenen Präsidenten sowie die begrüßenswerte zusätzliche Bedeutung der Europawahlen unterlaufen.

2) Forderung an die Bundesregierung, die europapolitische Informations- und Öffentlichkeitsarbeit von zivilgesellschaftlichen und überparteilichen Gruppen zu unterstützen

Das Jahr 2009 wird für die Europäische Integration und die EU von größter Bedeutung sein. Der Vertrag von Lissabon wird in Kraft treten und mit ihm viele Neuerungen, die die EU in Zukunft handlungsfähiger und stärker machen. Im Herbst 2009 wird die Europäische Kommission neu besetzt, und im Sommer 2009 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt.

Das Europäische Parlament spiegelt wie keine andere Institution der EU die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in Europa wider. Gerade in Zeiten sinkender Zustimmung in der Bevölkerung für Europa, häufig gepaart mit latenter allgemeiner Politikverdrossenheit, müssen alle politischen Institutionen, Parteien und zivilgesellschaftliche Gruppen in Deutschland die Kräfte und Ressourcen bündeln und für stärkeres Interesse an europapolitischen Themen werben, um damit auch eine hohe Wahlbeteiligung 2009 zu erreichen. Eine höhere Wahlbeteiligung 2009 stärkt die demokratische Legitimität der EU!

Beschluss des Bundesausschusses vom 23.02.2008

 

Konsolidierte Fassung der EU-Verträge veröffentlichen

Die Europa-Union Deutschland fordert die Bundesregierung auf, möglichst rasch eine konsolidierte Fassung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union nach den Änderungen durch den Vertrag von Lissabon bereit zu stellen. Dieser Vertrag ist ein großer Erfolg für Europa: Die Handlungsfähigkeit der EU wird gesteigert, die Entscheidungsverfahren werden demokratischer und die gemeinsamen Werte gestärkt.

Die EU-Bürgerinnen und –Bürger haben ein Anrecht darauf, diese Fortschritte selbst im Vertragstext nachlesen zu können. Deshalb ist eine konsolidierte Fassung der EU-Verträge dringend erforderlich.

Die EU-Verträge sind sehr umfangreich und kompliziert. Die Ziele und Grundlagen der Europäischen Union sollten aber auch in möglichst verständlicher und kurzer Form verdeutlicht werden. Deshalb regt die Europa-Union Deutschland zudem an, die aus Anlass der 50. Wiederkehr der Unterzeichnung der Römischen Verträge von den EU-Staats- und Regierungschefs im März 2007 verabschiedeten „Berliner Erklärung“ in hoher Auflage zu veröffentlichen und allen Schulen zur Verfügung zu stellen. Dieses Grundlagendokument ist hervorragend zur Verdeutlichung der europäischen Identität geeignet.