AG Zukunft Europas


Seit der Gründung im Jahr 1946 tritt die Europa-Union Deutschland für das Ziel eines Europäischen Bundesstaates mit einer klaren Aufgabenzuweisung sowie handlungsfähigen und demokratisch legitimierten Institutionen auf der Grundlage einer Europäischen Verfassung ein. Mit der Erweiterung der EU nach Ost- und Südosteuropa nach dem Ende des Kalten Krieges stellte sich die Frage nach der Zielbestimmung, der „Finalität“ der EU, in einer neuen Weise. Dabei wurden verstärkt die gemeinsamen Grundwerte der EU, die demokratische Legitimität ihrer Entscheidungsstrukturen und auch die Grenzen ihrer Zuständigkeit thematisiert. Nach zähem Ringen konnte am 1. Dezember 2009 der Reformvertrag von Lissabon in Kraft treten, der - wenn auch nicht so weitgehend wie der ursprüngliche Verfassungsvertrag - die EU wieder ein Stück demokratischer, bürgernäher und transparenter gemacht hat. weiterlesen

Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird jedoch keineswegs der Endpunkt der europäischen Einigung sein. Die Europa-Union wird auch die kommenden Schritte des Integrationsprozesses aktiv begleiten.

Hauptaufgabe der Arbeitsgruppe ist die Begleitung des EU-Reformprozesses und in diesem Zusammenhang die Ausarbeitung von Ideen und Anregungen zur Stimulierung dieses Prozesses.

Bei Interesse an einer Mitarbeit können sich Mitglieder für die Mailingliste zukunft-europa(at)europa-union.de anmelden.



Sprecher




Dr. Dietrich von Kyaw, Botschafter a.D.
Mitglied des Präsidiums


Dr. Otto Schmuck
Mitglied des Präsidiums

Kontakt: sprecher-zukunft-europa(at)europa-union.de



Positionen


Beschluss
Die EU auf der Grundlage des Vertrages von Lissabon weiter entwicklen



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