Änderungsanträge zum Grundsatzprogrammentwurf


Verfahrenshinweise:
- Änderungsanträge können ausschließlich schriftlich gestellt werden und sind deutlich im Grundsatzprogrammentwurf zu kennzeichnen;
- Änderungsanträge sollten bis zu den Regionalkonferenzen am 16. Juni 2012 eingereicht werden, um sie dort diskutieren zu können. Spätester Termin für die Vorlage bei der Bundesgeschäftsstelle ist der 4. Juni 2012;
- Später eingehende Änderungsanträge werden direkt der Antragskommission des Bundeskongresses zugeleitet;
Antragsberechtigt sind die Organe des Bundesverbandes, der Landes-, Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände der Europa-Union Deutschland. Anträge und Vorschläge aus den beiden Regionalkonferenzen werden von der zuständigen Redaktionsgruppe des Präsidiums bearbeitet und können Eingang in einen entsprechenden Änderungsantrag an den Kongress finden.
- Alle Änderungsanträge werden auf der Webseite eingestellt: