EU-Konferenz zu Bürgern und Regionen: Europäisches Wahlrecht im Fokus

Vom 7. bis 10. Oktober fand in Brüssel die „EU Regions Week“ statt, eine vom Ausschuss der Regionen und der Europäischen Kommission ausgerichtete Konferenz zu Bürgerrechten im Europa der Regionen. Für den Bundesverband der Europa-Union Deutschland nahm der stellvertretende Bezirksvorsitzende München, Präsidiumsmitglied Walter Brinkmann, an der mehrtätigen Veranstaltung teil. „Es stellte sich sehr schnell heraus, dass mit Rückblick auf die Wahlen zum Europaparlament, die Frage des Wahlrechts für die Teilnehmer besonders von Bedeutung ist“, berichtete Brinkmann aus Brüssel.

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Brinkmann weiter: „Ich habe unterstrichen, dass wir europäische Föderalisten ein einheitliches europäisches Wahlrecht wollen, wie wir es auch im Düsseldorfer Programm fordern. Es ist notwendig, dass dieses Thema vom Europäischen Parlament zügig angegangen und bis Mitte 2021 verabschiedet wird, um für die Wahlen 2024 wirksam zu werden.“ Dabei müsse sorgfältig gearbeitet werden, denn es reiche nicht, transnationale Listen zu fordern.

„Dass es bei der Schaffung eines europäischen Wahlrechts nicht nur um Spitzenkandidaten und transnationale Listen geht, wurde auch auf dieser Konferenz schnell deutlich“, so Brinkmann. „Die Zersplitterung in nationale Wahlrechtsordnungen schwächt nicht nur die Herausbildung von europäischer Identität und europäischer Öffentlichkeit.“ Es gebe zahlreiche weitere Defizite: „Das Wahlrecht wird insbesondere für EU-Bürger, die nicht in ihrem Heimatland leben, vielfältig beschränkt“, so Brinkmann. In einigen Mitgliedstaaten gebe es keine Brief- oder elektronische Wahl, so dass die Wähler zur Abstimmung in ihr Heimatland reisen müssten. Daneben seien separate Registrierungen zur Wahl zum Beispiel in Belgien notwendig. Zum Teil könne auch nur in den Botschaften oder Generalkonsulaten der Heimatländer gewählt werden.

„Ein zentrales Problem sehe ich darin, dass man nicht direkt eine europäische Partei, sondern nur nationale Parteien wählen kann.“ Darüber hinaus gebe es unterschiedliche Bestimmungen bezüglich des Alters für das aktive und passive Wahlrecht. „Wir haben auch im Präsidium diskutiert, dass die Entscheidung darüber, wer überhaupt Kandidat für die Europawahl wird, nicht überall nach gleichen demokratischen Standards erfolgt. Diese Fragen und einige mehr gehören in eine Gesamtschau, damit wir für die Wahl 2024 zu einem überzeugenden Ergebnis kommen.“

„Unsere Forderung nach einem einheitlichen, europäischen Wahlrecht findet in der Öffentlichkeit viel Unterstützung“, zeigt sich Brinkmann mit Blick auf die Stimmungslage der 6.000 Konferenzteilnehmer überzeugt. „Wir müssen den Wert der EU-Bürgerschaft stärker betonen und den Bürgern verdeutlichen. Das sei nicht nur eine Aufgabe der EU-Institutionen, sondern aller Ebenen inklusive der Regionen und Gemeinden.“ Ein europäisches Wahlrecht müsse die bisherigen nationalen Bestimmungen harmonisieren und europäische Parteien, in denen Bürger sich direkt einbringen können, ermöglichen. „Diese Parteien sollten dann mit einem einheitlichen, europäischen Programm antreten. In diesem Kontext machen dann auch Spitzenkandidaten Sinn.“

Informationen zur „European Week of Regions and Cities“ finden Sie hier.