Erweiterung des Wahlrechts für Unionsbürger auf Landes- und Bundesebene

Beschluss des Bundesausschusses vom 02.02.2013 (PDF-Datei)

Auf der Basis des Düsseldorfer Beschlusses des EUD Bundeskongresses, empfiehlt der Bundesausschuss den EUD Landesverbänden und ihren Untergliederungen, das laufende Jahr der Unionsbürgerschaft zu nutzen, um offensiv für die Erweiterung des Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Landes- und Bundesebene einzutreten.

Dem Bremer Beispiel folgend, sollten die EUD Landesverbände bei ihren jeweiligen Landtagen anregen (zum Beispiel in der diesjährigen Europawoche), eine Debatte über eventuelle Änderungen auch der eigenen Landesverfassung bzw. Wahlgesetze zu diskutieren. Weiter sollten die EUD Landesverbände alle Abgeordneten (Europäisches Parlament, Bundestag und Landtag) und ihre Landesregierungen auffordern, sich für eine Änderung des Grundgesetzes (und gegebenenfalls des EUV) mit dem Ziel des Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf allen Ebenen einzusetzen.

Auch die Straßenforen im Rahmen der Aktion „Europa mitbeStimmen“ und die Nutzung der Europäischen Bürgerinitiative „Let me vote“ sollten für diese Kampagne, die für die Stärkung der europäischen Demokratie unerlässlich ist, genutzt werden.

Eine Sammlung von best practice Beispielen, die in der zuständigen Arbeitsgruppe des Bundesausschusses am 2.2.13 in Berlin vorgestellt worden sind, sowie eine Musterargumentation werden den Landesverbänden bis Ende Februar durch die Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung gestellt.