Beschluss des Bundeskongresses vom 27.11.2011 (PDF-Datei)
Die Europa-Union setzt sich dafür ein, dass in den Gremien der EU Fragen der Minderheiten mehr Bedeutung beigemessen wird. Zu diesem Zweck sind folgende Forderungen umzusetzen:
1. Durch die Kommission wird gewährleistet, dass regelmäßig ein 'Bericht zur Lage der Minderheiten in der EU' vorgelegt wird. In ihm werden die Situation der Minderheiten in den Mitgliedstaaten dargestellt, positive Entwicklungen lobend, Fehlentwicklungen kritisch kommentiert und Verbesserungsvorschläge gemacht.
2. Die Kommission veranlasst die Bestellung eines/einer 'Beauftragten für Fragen der Minderheiten in der EU'. Diese/r an Weisungen nicht gebundene Beauftragte informiert sich über die Situation vor Ort, untersucht Beschwerden und versucht, bei Konflikten zu vermitteln.
3. Das Europäische Parlament richtet ein 'Gremium für Fragen der Minderheiten in der EU' ein. Es ist sicherzustellen, dass dem Gremium Vertreter der Minderheiten, zum Beispiel die FUEV, angehören.
4. Die EU schafft die Möglichkeit, gegen Mitgliedstaaten Sanktionen zu erlassen, die trotz entsprechender Aufforderungen ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Das gilt besonders für Mitglieder, die als Voraussetzung ihres Beitritts die geforderten Standards (Kopenhagener Kriterien) erfüllten, sie aber nach dem Beitritt wieder abbauen. Mit Nachdruck ist zu fordern, dass bestehende Regelungen, wie das Antidiskriminierungsgesetz auch zum Schutz der Minderheiten konsequent angewendet werden.