Beschluss des Bundeskongresses vom 27.11.2011 (PDF-Datei)
Die Europäische Kommission hat als Antwort auf die Herausforderungen in der ersten Dekade des 21. Jahrhunderts die Strategie „Europa 2020“ vorgeschlagen, die vom Europäischen Rat im Juni 2010 beschlossen wurde. Diese Strategie umfasst drei Prioritäten, die durch konkrete Maßnahmen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene umgesetzt werden sollen:
a) Intelligentes Wachstum: Entwicklung einer auf Wissen und Innovation gestützten Wirtschaft
b) Nachhaltiges Wachstum: Förderung einer ressourcenschonenden, ökologischeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft
c) Integratives Wachstum: Förderung einer Wirtschaft mit hoher Beschäftigung und ausgeprägtem sozialen und territorialen Zusammenhalt.
Die allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen spielen eine Schlüsselrolle bei der Erreichung dieser strategischen Prioritäten, vor allem in Hinblick auf „intelligentes Wachstum“. Um die gesetzten Ziele erreichen zu können, haben die Mitgliedstaaten eine Europa 2020 Agenda beschlossen, die aus einer Reihe von Leitinitiativen besteht. Die Umsetzung dieser Leitinitiativen ist eine gemeinsame Priorität, die auf allen Ebenen Handeln erfordert: Auf Ebene der EU-Organisationen, der Mitgliedstaaten, der regionalen und lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft.
Zwei dieser Leitinitiativen sind besonders eng mit dem Bereich Bildung verbunden:
„Jugend in Bewegung”: Ziel ist die Verbesserung der Qualität und internationalen Attraktivität des europäischen Hochschulsystems durch Förderung der Mobilität von Studierenden und jungen Fachkräften. Als konkrete Initiative sollen die Mobilitätsprogramme der EU verstärkt und mit nationalen Programmen verknüpft, die Modernisierungsagenda im Bereich der Hochschulen weiterverfolgt und berufliche Erfahrung entsprechend anerkannt werden.
„Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“: Diese soll die Voraussetzungen für die Modernisierung der Arbeitsmärkte schaffen, um das Beschäftigungsniveau anzuheben und die Nachhaltigkeit unserer Sozialmodelle in einer Zeit zu sichern, in der die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Konkrete Initiativen umfassen die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung „ET 2020“, den Erwerb und die Anerkennung von Lernen von der allgemeinen, über die berufliche und höhere Bildung bis zur Erwachsenenbildung, sowie die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens.
Die Europa-Union Deutschland begrüßt diese von der EU ins Leben gerufene Strategie und fordert sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen der 16 Bundesländer nachdrücklich dazu auf, insbesondere in den Bereichen, wo sie gesetzgeberische Zuständigkeit haben, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Strategie „Europa 2020“ nachhaltig umzusetzen.
Insbesondere weist die Europa-Union Deutschland auf die folgenden Schwerpunktbereiche hin:
Die derzeitigen Ungleichheiten bei der allgemeinen und beruflichen Bildung bergen erhebliche verdeckte Kosten für Einzelpersonen, Gesellschaften und Volkswirtschaften. Bildung sollte effizient sein, um einen hohen Qualitätsstandard zu erreichen und Chancengleichheit garantieren, wenn es darum geht, das allgemeine Kompetenzniveau zu verbessern. Ein weiteres zentrales Anliegen ist die soziale Eingliederung.
Schlüsselkompetenzen müssten stärker vermittelt werden: Schulen sollten Schülerinnen und Schülern dabei helfen, für ihr eigenes Lernen und ihre persönliche Entwicklung ein Leben lang selbst Verantwortung zu übernehmen und sie mit den wichtigsten Kompetenzen auszustatten – Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen –, die für eine erfolgreiche Zugehörigkeit zur Gesellschaft und zur Erwerbsbevölkerung unabdingbar sind.
Die vorschulische Förderung bedarf einer Verbesserung und der Zugang zu ihr muss erleichtert werden, um sicherzustellen, dass sich die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung durch Chancengleichheit, Effizienz und hohe Qualität auszeichnen.
Die umfassende schulische Eingliederung benachteiligter Gruppen stellt für Bildungsbehörden eine Herausforderung dar. Da Schulen eine Gesellschaft im Kleinen darstellen, spiegeln Schüler auch deren Migrationsmuster wider. In mehreren Ländern wurden die Eltern von 10 % der 15-jährigen Schüler im Ausland geboren. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem kulturellen und sprachlichen Hintergrund bieten reichhaltige Lernmöglichkeiten, stellen aber auch eine beachtliche Herausforderung dar. Hier bedarf es der stetigen Weiterentwicklung von Programmen zur nachhaltigen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in das Bildungssystem.
Schule hilft jungen Menschen, sich auf ein Leben in der Gemeinschaft vorzubereiten und sich zu verantwortungsbewussten und aktiven Mitbürgern zu entwickeln. Demokratie in Schulen kann zur Schaffung eines Klimas des Vertrauens und der Verantwortung beitragen. Jedoch spiegeln sich gesellschaftliche Entwicklungen wie Gewalt, Radikalismus oder Fundamentalismus und rassistische, fremdenfeindliche, homophobe und sexistische Äußerungen zwangsläufig auch im schulischen Umfeld wider und in einigen Mitgliedstaaten ist die Sicherheit an Schulen ein weiteres wichtiges Thema. Weitere präventive Maßnahmen und Programme zur sozialen Eingliederung sind daher unabdingbar.
Die Erfahrungen von Schülerinnen und Schülern mit der Qualität ihrer Ausbildung ist unmittelbar mit der Qualität des Unterrichts verknüpft. Die Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer nehmen jedoch zu und verändern sich, während ihre eigene Ausbildung nicht immer angemessen ist. Wichtig ist daher auch eine kontinuierliche qualitative Verbesserung der Ausbildung von Lehrkräften.
Die Europa-Union Deutschland wird aktiv die Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie „Europa 2020“ begleiten und durch gezielte Maßnahmen der Information und Kommunikation ihren Beitrag zum Erfolg von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum in Deutschland als Land in der Europäischen Union beitragen.