EUD fordert Wahlrechtsausweitung auf alle EU-Bürger in Deutschland

"Das laufende Jahr ist von der EU zum Jahr der Unionsbürgerschaft erklärt worden. Wir als europapolitisch ausgewiesene Interessenvereinigung der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben in diesem Zusammenhang eine besondere Verantwortung, dieses ambitionierte Projekt der EU, das bereits vor zwanzig Jahren in den Maastrichter Verträgen verankert worden ist, mit neuen Ideen ins Bewusstsein der politisch Verantwortlichen und vor allem der Bürgerinnen und Bürger zu bringen", erklärt Ulla Kalbfleisch-Kottsieper, Mitglied des Präsidiums der Europa-Union Deutschland.

Bürger 2. Klasse - hundertausende Unionsbürger werden in Deutschland von Wahlen ausgeschlossen. Die EUD tritt für eine Ausweitung der Wahlrechte ein. (© opicobello - Fotolia.com)

Die EU-Kommission wird Anfang Mai den zweiten Bericht zur Unionsbürgerschaft vorlegen, der hoffentlich im Vergleich zum ersten Opens external link in new windowBericht einige weitere Fortschritte – und weniger Defizite - aufzeigen wird.

Auch wir in der EUD sind aufgerufen – nicht zuletzt durch die motivierende Europa-Rede des Bundespräsidenten – aktiv zu werden und mit dazu beizutragen, dass alle bei uns lebenden Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten sich auch als „UNIONSBÜRGER“ fühlen und wahrnehmen können. Zum wichtigsten Recht eines europäischen Citoyen gehört es, seine Rechte überall dort wo er oder sie lebt, auch wahrnehmen zu können. Dies gilt vor allem auch für die die Demokratie in besonderer Weise legitimierenden Wahlrechte.

Seit dem Maastrichter Vertrag konnten die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sich bereits an den Kommunalwahlen und an den Wahlen zum Europäischen Parlament beteiligen – und zwar dort, wo sie ihren Lebensmittelpunkt bzw. ihren Wohnsitz haben. Von den Wahlen zu den Regional- bzw. Nationalparlamenten sind sie in vielen Mitgliedstaaten der EU aber ausgeschlossen, auch wenn sie für viele Jahre - oder sogar auf Dauer - ihren Lebensmittelpunkt im Rahmen der ihnen zustehenden Freiheiten des Binnenmarktes in einem anderen Land als dem ihrer Staatsangehörigkeit haben. Für rund 7 Mio. Menschen bedeutet dies, in ihrem Wohnsitzstaat „Wahlbürger zweiter Klasse“ zu sein.

Wahlrechte nicht weiter vorenthalten
Nach intensiven Diskussionen – in den Arbeitsgruppen zur Vorbereitung einer entsprechenden Beschlussfassung auf dem letzten Bundeskongress in Düsseldorf – hat nunmehr auch  der EUD-Bundesausschuss in seiner ersten Sitzung in diesem Jahr in Berlin einen einstimmigen Opens external link in new windowBeschluss gefasst, die zuständigen politischen Gremien – vor allem also die Parlamente – in Deutschland aufzufordern, alsbald die Möglichkeit für Mitbürger/-innen aus den EU-Mitgliedstaaten zu schaffen, sich in Deutschland an den Wahlen zu den Landtagen bzw. zum Bundestag  beteiligen zu können.

Die Thematik: „Wahlrechtserweiterung zugunsten von „Ausländern“ (auch solchen aus EU-Mitgliedstaaten) ist keine „leichte Kost“, zumal sie durch ein über zwanzig Jahre „altes“ Urteil des Bundesverfassungsgerichtes „negativ“ vorbelastet ist (vgl. die Opens external link in new windowGutachten zur Vorbereitung des Bremer Gesetzentwurfes). Voraussichtlich wird neben Änderungen in den einzelnen Landesverfassungen und Landeswahlgestzen auch eine Änderung des Grundgesetzes (At.28 GG) notwendig werden. In mehreren deutschen Ländern wird  - auf der Basis von Koalitionsvereinbarungen (z.B. NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg), ersten Gesetzentwürfen (Bremen) oder politischen Vorstößen im Landtag (so z.B. Justizminister Dr. Poppenhäger, Thüringen, Vorsitzender der deutschen Delegation im AdR), bereits hierüber diskutiert.

Die Abgeordneten sind besonders gefragt
Das Europäische Jahr der Unionsbürgerschaft und die bevorstehenden Wahlen zum Bundestag (2013) sowie zum Europäischen Parlament (2014) sind hierfür ein gutes Zeitfenster. Es ist an uns, dies zu nutzen! Es wäre schön, wenn insbesondere auch aus unseren EUD-Parlamentariergruppen heraus Initiativen zu Beschlüssen entwickelt werden würden. Aber wir alle sollten auf den uns möglichen Kanälen Lobby für ein umfassendes Wahlrecht betreiben, es gehört zu den Fundamenten der Menschenrechte, darauf hat auch der gerade erst verstorbene Stéphane Hessel oft verwiesen.

Mischen wir uns also ein, im Interesse der Menschen in Europa, die dieses Friedensprojekt weitertragen wollen.

Ulla Kalbfleisch-Kottsieper
Mitglied des Präsidiums der Europa-Union Deutschland
AG Bürgerrechte

EUD Information: Warum sich die Europa-Union für eine Ausweitung des Wahlrechts einsetzt