EU-Faktencheck

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Soziales - Bürgerechte – Demokratie

Der Brüsseler Verwaltungsapparat ist ein ineffizientes Bürokratiemonster mit einer Unmenge von Beamten... STIMMT DAS? 

 

Fakt ist

… dass die Europäische Union ca. 55.000 Menschen für ca. 500 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger beschäftigt (Verhältnis 1 zu 9.090). Im Vergleich: Die Stadt Köln beschäftigt 18.000 (2016) Personen für ca. 1 Mio. Einwohner (Verhältnis 1 zu 55), davon direkt in der Verwaltung 7000 (Verhältnis 1 zu 143).

Lediglich 6 % des EU-Haushalts werden für Personal, Verwaltung und Gebäudeinstandhaltung ausgegeben; 94 % kommen den Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern, Landwirten und Unternehmen zugute.

Quellen zum Weiterlesen:
Europäische Kommission 1
Europäische Kommission 2
Stadt Köln

Die Europäische Kommission wird nicht gewählt, dennoch hat nur sie das Recht, Gesetze vorzuschlagen. Sowas ist doch nicht demokratisch... STIMMT DAS?

Fakt ist

… dass die Personen, die die Spitzenämter der Europäischen Kommission ausüben, gewählt werden. So wird der/die Präsident/in der Europäischen Kommission durch das Europäische Parlament gewählt; dessen Parteienfamilien treten seit 2014 sogar mit Spitzenkandidaten für dieses Amt zur Europawahl an. Die EU-Mitgliedstaaten schlagen die Kommissare zwar vor, diese bedürfen aber einer Bestätigung durch das Europäische Parlament. Niemand kann gegen den mehrheitlichen Willen des Europäischen Parlaments Mitglied der EU-Kommission werden! Kandidaten müssen sich in einer Anhörung den Fragen der Europaabgeordneten stellen. In Deutschland hat der Bundestag – außer bei dem/der Bundeskanzler/in – kein Mitspracherecht bei der Ernennung von Ministern und Staatssekretären.

Zwar hat nur die Europäische Kommission das Initiativrecht für europäische Gesetze. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union können diese aber nach ihrer Vorstellung verändern. Schließlich kann das Europäische Parlament auch über sog. Initiativberichte die Europäische Kommission dazu bringen, Gesetzesvorschläge zu machen. Vielen EU-Gesetzesvorhaben gehen zudem öffentliche Konsultationen voraus, an denen sich auch jede/r Bürger/in beteiligen kann. Das gibt es in Deutschland nicht.

Quellen zum weiterlesen:
Bundesregierung
Europaparlament

Brüssel entscheidet losgelöst von den Bürgerinnen und Bürgern Europas. Diese haben keine Einflussmöglichkeit... STIMMT DAS?

Fakt ist

… dass sich EU-Bürgerinnen und -Bürger auf verschiedene Art und Weise in europäische Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozesse einbringen können: Erstens können sie sich an ihre jeweiligen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes wenden. Zweitens können sie sich im Rahmen von Konsultationen an den Vorarbeiten zum Gesetzgebungsprozess beteiligen. Drittens können sie Petitionen beim Europäischen Parlament einreichen und viertens als Gruppe über das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative selbst konkrete Gesetzgebungsvorhaben anstoßen. Schließlich können sie auch auf ihre eigenen nationalen Regierungen einwirken, dass diese sich im europäischen Gesetzgebungsprozess für bestimmte Positionen einsetzen.

Quellen zum weiterlesen:
Europäische Kommission 1
Europäische Kommission 2
Europäisches Parlament
Europäische Bürgerinitiative

Die EU hat ein Demokratiedefizit! Gesetze von der EU-Ebene sind nicht wirklich demokratisch legitimiert... STIMMT DAS? 

 

Fakt ist

… dass das europäische Regierungssystem zwar nicht spiegelgleich zum deutschen, aber deswegen dennoch demokratisch legitimiert ist. Sowohl die Abgeordneten des Europäischen Parlaments als auch die im Rat der Europäischen Union vertretenen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten werden demokratisch gewählt. In der überwiegenden Anzahl der Fälle beschließen sie gemeinsam europäische Gesetze. Allerdings sind die kleineren EU-Mitgliedstaaten wie Malta im Vergleich zu großen Mitgliedstaaten wie Deutschland – gemessen an ihrer Bevölkerungsanzahl – im Europaparlament (6 maltesische zu 96 deutschen Abgeordneten) und beim Gewicht der Stimmen der EU-Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union überrepräsentiert. Hierauf haben sich die EU-Mitgliedstaaten geeinigt, um eine erdrückende Dominanz der großen Staaten zu verhindern.

 

Quellen zum Weiterlesen:
Bundeszentrale für politische Bildung
Stiftung Wissenschaft und Politik
Bundestag (ausführliches Pro und Kontra)

Die Europäische Union macht Gesetze, die den Sozialstaat auf nationaler Ebene kaputt machen. Sie kümmert sich vor allem um Marktfreiheiten, nicht um Grundrechte... STIMMT DAS?

Fakt ist

… dass die Europäische Union nur solche Befugnisse ausüben kann, die sie von den Mitgliedstaaten erhalten hat. Die Kompetenzen für die Sozialpolitik haben die Mitgliedstaaten aber überwiegend für sich behalten, auch wenn einige sozialpolitische Zielsetzungen der Europäischen Union mit dem Vertrag von Lissabon (Dezember 2009) ausgeweitet wurden. Insgesamt besitzt die Europäische Union im Bereich Sozialpolitik nur wenige Gesetzgebungskompetenzen, bspw. für soziale Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz sowie für Chancengleichheit. Das haben die Mitgliedstaaten so entschieden. Immerhin haben die Mitgliedsländer in der Europäischen Grundrechtecharta moderne soziale Grundrechte verankert, die für das europäische Recht bindend sind. Die Kompetenzaufteilung zwischen Europäischer Union und Mitgliedstaaten ändert diese aber nicht. Grundsätzlich prüft die Kommission soziale Auswirkungen ihrer Gesetzesvorhaben in umfassenden Folgeabschätzungen.

Quellen zum Weiterlesen:
Stiftung Wissenschaft und Politik
Bundeszentrale für Politische Bildung

Migration – Freizügigkeit - Flüchtlinge

Europa und hier insbesondere Deutschland tragen die Hauptlast der Flüchtlingskrise... STIMMT DAS?

 

Fakt ist

… dass weltweit 65,6 Millionen Menschen Ende 2016 auf der Flucht waren. Davon blieben 40 Millionen innerhalb ihres Landes. Von den Flüchtlingen, die ihre Herkunftsländer verlassen haben, wurden 86% von Nachbarländern, meist Entwicklungsländern, aufgenommen. Unter den Ländern, die die die meisten Flüchtlinge 2016 aufnahmen, befinden sich kein EU-Mitgliedstaat und auch kein G 7 Staat. An erster Stelle stehen die Türkei (mit 2,9 Millionen Flüchtlingen), Pakistan (mit 1,4 Millionen), Libanon (mit 1 Million), Iran (mit 979.400), Uganda (mit 940.800) und Äthiopien (mit 791.600).
Auch innerhalb der Europäischen Union nahmen im ersten Quartal 2017 im Verhältnis zur Einwohnerzahl andere Länder mehr Flüchtlinge auf als Deutschland, allen voran Griechenland, danach Zypern, Luxemburg und Malta

 

Quellen zum Weiterlesen:
Vereinte Nationen
Bundesregierung (S. 7)

„Brüssel“ versagt in der Flüchtlingspolitik: Europa schützt keine Flüchtlinge, sondern schottet sich ab... STIMMT DAS?

Fakt ist

… dass die hohen Flüchtlingszahlen 2015/2016 deutlich vor Augen geführt haben, dass die einzelnen EU-Mitgliedstaaten Flüchtlingsströme weder aufhalten noch deren Versorgung allein bewältigen können. Trotz diverser Vorschläge und Appelle von Seiten der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments scheiterte eine Einigung, wie die Verantwortung für Flüchtlinge, ihre Aufnahme und Versorgung, besser auf alle EU-Mitgliedstaaten verteilt werden kann, bisher am Widerstand einiger nationaler Regierungen. So wurden auch Mehrheitsbeschlüsse der EU-Innenminister zur Umverteilung von Flüchtlingen von einigen EU-Mitgliedstaaten nicht umgesetzt. Die Uneinigkeit in der Verteilungsfrage ist aber kein neues Phänomen: Noch 2013 hatte sich auch Deutschland gegen neue Zuständigkeits- und Verteilungsregeln im europäischen Asylsystem ausgesprochen. Die Zahl der in Europa Asylsuchenden hat sich mittlerweile im Vergleich zu 2015/2016 wieder deutlich verringert. Dies wird unter anderem auf Vereinbarungen mit der Türkei und anderen Transitländern zurückgeführt. Ziel insbesondere der EU-Türkei-Vereinbarung war es, auf der einen Seite irregulär aus der Türkei in die EU eingereiste Flüchtlinge wieder dorthin zurückzuführen und andererseits reguläre Einreisewege in die EU über die Türkei zu eröffnen. Diese Abkommen sehen sich der Kritik ausgesetzt, dass sie die Rechte von Flüchtlingen verletzen, dass sie Europa abschotten und dass sie dazu führen, dass Flüchtlinge unter menschenunwürdigen Bedingungen in Transitländern festgehalten werden.


Quellen zum Weiterlesen:
Die Zeit
Bundeszentrale für Politische Bildung
Brot für die Welt
Europäische Kommission 1
Europäische Kommission 2

Viele EU-Bürger aus Ost- und Südosteuropa kommen nur nach Deutschland, um in unser Sozialsystem einzuwandern... STIMMT DAS? 

 

Fakt ist

… dass EU-Bürgerinnen und -Bürger, die nicht in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben, in den ersten fünf Jahren keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Nach dem EU-Freizügigkeitsgesetz kann jede/r EU-Bürger/in nach Deutschland einreisen und sich bis zu drei Monate ohne weitere Voraussetzungen im Land aufhalten. Nach Ablauf von drei Monaten, muss man aber den Nachweis erbringen, dass man seinen Lebensunterhalt, unabhängig vom Sozialleistungssystem, bestreiten kann und sich aktiv auf der Suche nach einer Beschäftigung in Deutschland befindet. Erst nach einem Jahr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung können EU-Bürgerinnen und -Bürger dauerhaft Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten. Die Beschäftigungsquote (Umfang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht) bei Unionsbürgerinnen und -bürgern aus Ost- und Südosteuropa in Deutschland war im November 2017 etwa 10 Prozentpunkte geringer als bei Deutschen (51,1% zu 61,8%), während die SGB II-Hilfequote um 4,4 Prozentpunkte höher lag (11,3% zu 6,9%).

 

Quellen zum Weiterlesen:
Bundesregierung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Arbeitsagentur (S. 16 und 20)
Süddeutsche Zeitung

Landwirtschaft – Klima – Umwelt - Entwicklung

Europa schreibt für die Landwirtschaft vor, dass Kühe auf Matratzen schlafen und Schweine Spielzeug bekommen müssen. Brüssel soll sich da nicht einmischen... STIMMT DAS?

Fakt ist

… dass das einschlägige EU-Recht dies nicht verlangt. Bei der Kuhhaltung schreibt es vor, dass das in Ställen verwendete Material „für die Tiere ungefährlich sein und sich gründlich reinigen lassen“ muss. Schweine müssen nach europäischem Recht „ständigen Zugang zu Beschäftigungsmaterial“ haben. Europäische Standards in der Nutztierhaltung setzen so der Möglichkeit, schlechtere Haltungsbedingungen zum Wettbewerbsvorteil zu machen, Grenzen.

Quellen zum Weiterlesen:
Richtlinie 98/58/EG des Rates
Richtlinie 2008/120/EG des Rates

EU-Agrarsubventionen werden nach dem Gießkannenprinzip verteilt... STIMMT DAS?

 

Fakt ist

… dass etwa ¾ der EU-Agrarsubventionen an die Landwirte als Direktzahlungen je Hektar landwirtschaftlicher Fläche gehen. Sie machen im EU-Durchschnitt 36 % (in Deutschland teilweise bis zur Hälfte) des Einkommens der Landwirte aus und dienen somit als Einkommensbeihilfe. Solche Subventionierungen halten manche für problematisch. Ohne diese Stützung wären aber viele landwirtschaftliche Betriebe derzeit nicht überlebensfähig.
Etwa ¼ der EU-Gelder werden durch Förderprogramme für nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und ländliche Entwicklung verteilt. Auch wenn diese Ziele weithin Anerkennung finden, wird die Konstruktion der Programme u.a. mit Blick auf ihre Wirksamkeit und Effizienz kritisiert. Im Rahmen der derzeit anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wird versucht, hierfür Lösungen zu finden.

 

Quellen zum Weiterlesen:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Europäische Kommission
ZEW
Topagrar

Die europäischen Klimaschutzziele sind zu ambitioniert, sie vermindern die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Europa und Deutschland... STIMMT DAS?

Fakt ist

… dass sich die Europäische Union dazu verpflichtet hat, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40% und bis 2050 um 80 bis 95% (gegenüber dem Stand 1990) zu vermindern. Es spricht allerdings viel dafür, dass das nicht ausreicht, um das im Pariser Weltklimaabkommen von 2015 beschlossene Ziel zu erreichen, die Erderwärmung auf deutlich unter 2°C zu begrenzen. Ob dabei Klimaschutz zum Standortnachteil wird, hängt in jeder Ambitionsvariante von seiner Einbettung in die internationalen Klimaschutzkooperationen und -koalitionen sowie von der konkreten Konstruktion europäischer Klimaschutzinstrumente ab. Zu solchen Instrumenten gehören u.a. der Emissionshandel, die CO2-Bepreisung und die Einbeziehung aller Sektoren wie bspw. auch des Verkehrssektors.

Quellen zum Weiterlesen:
Europäische Kommission
Deutsche Welle
MCC

Die EU leidet an Regulierungswut: In Hinterzimmern werden unsinnige Maßnahmen vom Glühbirnenverbot bis zum Drosseln von Staubsaugern vereinbart... STIMMT DAS?

 

Fakt ist

… dass die Europäische Union die Effizienz der Energienutzung in der EU bis 2030 um 27% (oder mehr) steigern will. Energieeffiziente Elektrogeräte sind ein wichtiger Baustein, damit dieses Ziel erreicht werden kann. Weniger Stromverbrauch bedeutet auch Kosteneinsparungen für den Verbraucher. Energiesparlampen verbrauchen bspw. 80% weniger Strom als herkömmliche Glühbirnen. Staubsauger dürfen seit 2017 nur noch halb so viel Strom verbrauchen, wie es 2013 noch Durchschnitt war. Europäische Maßnahmen wie diese werden auf der Grundlage der sog. Ökodesign-Richtlinie in einem transparenten Verfahren unter Beteiligung von Verbraucherschutz-, Umweltorganisationen und Hersteller-Verbänden beschlossen.

 

Quellen zum Weiterlesen:
Europäische Kommission 1
Europäische Kommission 2
Europäische Kommission 3
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und Ökoinstitut e.V.
Verbraucherzentrale Bundesverband

In Deutschland sind wir Vorreiter im Klima- und Umweltschutz und ohnehin „Musterschüler“ Europas. Die Europäische Kommission brauchen wir hierzu nicht... STIMMT DAS?

Fakt ist

… dass die Europäische Kommission derzeit der Bundesrepublik Deutschland in 74 Fällen die Verletzung europäischen Rechts vorwirft, hierunter die fehlerhafte oder nicht rechtzeitige Umsetzung von 15 Richtlinien im Bereich Natur- und Umweltschutz. Diese Vertragsverletzungsverfahren betreffen u.a. die anhaltende Nitrat-Verunreinigung der Gewässer in Deutschland, die Überschreitung von Stickstoffdioxidwerten in der Luft vieler deutscher Städte sowie die Anwendung der Umgebungslärmrichtlinie und die Ausweisung von Naturschutzgebieten.

Quellen zum Weiterlesen:
Europäische Kommission 1
Europäische Kommission 2
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie