Eine Europäische Asyl- und Einwanderungspolitik Jetzt! Europas Zusammenhalt wiederherstellen!

Die überparteiliche Europa-Union Deutschland und die Jungen Europäischen Föderalisten appellieren an die Bundesregierung, alles in ihrer Macht stehende zu tun, damit die Europäische Union sich in der Flüchtlingskrise bewährt und die europäische Idee keinen Schaden nimmt. Dazu müssen die Mitgliedstaaten zu Zusammenarbeit und gemeinsamer Politik zurückfinden.

© Europa-Union Deutschland

Dabei ist zu beachten:

1. Alle Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, politisch Verfolgten Asylrecht zu gewähren.

2. Flüchtlinge aus Kriegsgebieten wie z.B. Syrien, Afghanistan oder Irak werden zügig als Flüchtlinge anerkannt oder aus humanitären Gründen für die Dauer der Krise geduldet.

3. Menschen, die wegen schlechter wirtschaftlicher oder sozialer Lebensbedingungen in ihren Heimatländern in die EU kommen möchten, können nur aufgenommen werden, wenn dies  im Interesse der aufnehmenden EU-Staaten ist sowie vorübergehend, wenn dies aus humanitären Gründen geboten ist

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEA), muss zügig durch einen akuten und dann permanenten Mechanismus ergänzt und insgesamt überarbeitet werden.

Allerdings muss die Bundesregierung Partner für eine gemeinsame europäische Asyl- und Einwanderungspolitik gewinnen und sich für eine starke Rolle der Gemeinschaftsinstitutionen darin einsetzen. Die Vorschläge, die Kommissionspräsident Juncker dem Parlament vorgestellt hat, sind dafür eine gute Grundlage. Dabei ist eine einheitliche europäische Asyl- und Flüchtlingsgesetzgebung anzustreben. Angesichts der dramatischen Situation muss dies zur Priorität für möglichst alle Mitgliedstaaten werden.

Ein Konsens aller 28 EU-Staaten wäre allen anderen Optionen vorzuziehen, Dissens darf aber eine verstärkte Zusammenarbeit integrationswilliger EU-Mitglieder nicht verhindern, sollten sonst keine Fortschritte möglich sein.

Um zu verhindern, dass die Menschen sich Schleusern anvertrauen und gefährliche Wege nach Europa nehmen, muss an den europäischen Botschaften bzw. in zu errichtenden Zentren in den betroffenen Staaten ein Asylverfahren eröffnet werden können, das legale Einreisen ermöglicht. Dafür kann auch das bereits bestehende Instrument des humanitären Visums verstärkt genutzt werden.

Für die Staaten des Westbalkans, die nicht Mitglied der EU sind, die aber die Perspektive des Beitritts haben, müssen Möglichkeiten legaler Arbeitsmigration geschaffen werden.

In den am stärksten betroffenen Ankunftsstaaten der EU müssen Erstaufnahmezentren („Hotspots“) mit Unterstützung der Gemeinschaft errichtet werden. Gleichzeitig müssen die europäischen Außengrenzen bestmöglich gesichert werden.

Die Asylverfahren müssen europäisch einheitlich und in voller Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention erfolgen. Zusätzliche Mittel müssen bereitgestellt werden für die Aufstockung der Kapazitäten und Angebote der für Asylanträge zuständigen Behörden sowie für eine zügige Bearbeitung.

Die Fristen bis zu einer Anerkennung oder einer Ablehnung des Asylgesuchs müssen so kurz als möglich sein, damit nur anerkannte Flüchtlinge sobald als möglich von den Erstaufnahmezentren auf die EU-Staaten verteilt werden können und damit die Betroffenen so schnell wie möglich in einen Alltag mit dauerhafter Unterkunft zurückkehren können. Dies muss nach einem fairen Verteilungsschlüssel erfolgen, der Bruttoinlandsprodukt, Bevölkerungszahl und Arbeitslosenquote sowie den Anteil bereits aufgenommener Flüchtlinge berücksichtigt.

Die anerkannten Flüchtlinge müssen umgehend eine Arbeitserlaubnis erhalten und Ausbildungen antreten können. Insbesondere junge Menschen im Ausbildungsalter müssen schnellstmöglich in Bildungs-, Fortbildungs- und Ausbildungswege integriert werden.
Bei Nichtanerkennung von Asylsuchenden ist die Rücksendung binnen kurzer Zeit durchzuführen.

Die EU muss ein Konzept für den Umgang mit den Ursachen und Quellen der Flüchtlingsströme aus dem Nahen Osten, Afrika sowie über Libyen entwickeln. Das erfordert den Einsatz sämtlicher vorhandener Optionen und Instrumente über humanitäre und Entwicklungshilfe, Handelspolitik, Investitionsförderung und politische-diplomatische Initiativen hinaus bis hin zur Entsendung von Schutztruppen im Rahmen eines UN-Mandats. Eine Gemeinsame Europäische Flüchtlingspolitik muss durch eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik flankiert werden.

Es handelt sich hierbei um Maßnahmen, die sehr kurzfristig umzusetzen sind. Mittelfristig muss die gemeinsame Asyl- und Flüchtlingspolitik eine EU-weite Politik werden und langfristig mit einer fairen europäischen Handels- und einer nachhaltigen Klimapolitik abgestimmt werden.

Die Reisefreiheit im Schengen-Raum muss so schnell wie möglich voll wiederhergestellt werden. Die Grenzkontrollen können und dürfen nur vorübergehend sein. Die Mitgliedstaaten müssen die Zeit nutzen, umgehend eine schlüssige gemeinsame Politik umzusetzen.

Beschluss des EUD-Präsidiums vom 19.09.2015
Unterstützt von den Jungen Europäischen Föderalisten e.V.

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