Die neuen Regeln garantieren, dass EU-Bürger die Kosten einer Behandlung im Ausland erstattet bekommen, wenn diese auch im Heimatland Anspruch auf die Gesundheitsdienstleistung gehabt hätten. Für gewisse Behandlungen können die zuständigen Stellen aber eine Vorabgenehmigung von den Patienten einfordern, z.B. wenn eine Übernachtung im Krankenhaus erorderlich wird oder bei sehr speziellen und kostenintensiven Eingriffen.
Jeder EU-Mitgliedstaat muss nationale Kontaktstellen einrichten, wo sich Patienten, die eine Behandlung im Ausland planen, informieren können. Von einer Behandlung im Ausland können insbesondere Patienten, die auf langen Wartelisten stehen oder die im eigenen Land keinen Spezialisten finden, profitieren. Die neuen Regeln beziehen sich nur auf Patienten, die sich für eine Behandlung im Ausland entscheiden. Das System der Europäischen Krankenversicherungskarte wird weiterhin für EU-Bürger gelten, die bei einem Aufenthalt im Ausland erkranken oder sich verletzen.
Nach der formalen Zustimmung des Rates der EU haben die Mitgliedstaaten 30 Monate Zeit, um ihre nationale Gesetzgebung den neuen Regeln anzupassen.
Mit dem Thema Patientenrechte in Europa hat sich die Europa-Union kürzlich bei einer Veranstaltung in Berlin befasst (zum Bericht)