„Ich wähle, wo ich wohne!“ – Auch nach dem Bremer Urteil ist die Tür zum Wahlrecht für Unionsbürger/-innen nach wie vor offen

Der Bremer Staatsgerichtshof des mit 654774 Einwohnern kleinsten Bundeslandes, hat am 24. März 2014 entschieden, dass den 27549 Mitbürgern aus den EU-Mitgliedstaaten auch weiterhin kein Wahlrecht bei den Wahlen zur Bremer Bürgerschaft zustehen soll. Das ist schade, sagt Ulla Kalbfleisch-Kottsieper, EUD-Präsidiumsmitglied und Sprecherin der AG Bürgerrechte. Eine europäische „Wahl-Staatsbürgerschaft“, die die seit zwanzig Jahren existierende Unionsbürgerschaft weiterentwickelt, wäre ein deutliches Zeichen des Respektes gegenüber dem durch gleiche Grundwerte und Grundrechte verbundenen europäischen Volk in seiner Vielfalt.

© Europa-Union Deutschland / Axel Jürs, Europa-Union Brandenburg

Leider ist das Urteil aus Bremen auch typisch für eine  nach wie vor unterentwickelte Sensibilität  deutscher Richter – bis in die höchsten Gerichte hinein (s. Urteil zur 5- bzw. 3-Prozent-Klausel) – gesellschafts- und rechtspolitische Veränderungen, die seit nunmehr sechs Jahrzehnten im Rahmen der Europäischen Integration von allen nationalen Parlamenten entwickelt bzw. gebilligt worden sind, auch durch eine rechtspolitisch angepasste Rechtsprechung zu unterstützen.

Seit dem Maastrichter Vertrag – als Helmut Kohl und François Mitterand sogar eine europäische Staatsbürgerschaft für realisierbar gehalten hatten – gibt es als Kompromiss die Unionsbürgerschaft, die die Staatsbürgerschaft der EU-Mitgliedstaaten zwar noch nicht ersetzt aber durch eine Reihe sehr konkreter Rechte ergänzt.

Folge des Maastrichter Vertrages war auch, dass seit 1992 alle Unionsbürger/-innen  – auch ohne Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft – an den Kommunalwahlen in den deutschen Ländern teilnehmen können. Das ist gut, denn Bürgersinn beginnt in den Kommunen und diese sind darauf angewiesen, dass sich die Wohnbürger auch für die Belange der Gemeinschaft interessieren und an diesen mitwirken. Das geht am besten, indem man aus Wohnbürgern auch Wahlbürger macht. Was für die Kommunalwahlen und auch für die Wahlen zum Europäischen Parlament gilt, dass Unionsbürger – ohne im Besitz deutscher Staatsangehörigkeit zu sein – gleichwohl an Wahlen auf deutschem Boden und mit Konsequenzen für die Repräsentation deutscher Interessen teilnehmen können, hat schon lange – und damals vom Bundesverfassungsgericht ungerügt – das Volks- und das Homogenitätsprinzip, an dem sich die Wahlrechtsbeteiligungsgegner gerne festhalten, durchbrochen. Diese Prinzipien, die was das „Volk“ betrifft aus der grauen Vorzeit des über einhundert Jahre alten Staatsbürgerschaftsrechtes hergeleitet werden, passen nicht mehr auf die mobile Gesellschaft des Europäischen Binnenmarktes. Die Generation Erasmus will und wird zum Wohle der Europäischen Union – nicht nur des Einkommens wegen – sich die Freiheit nehmen, dort zu leben und zu arbeiten, wo sie möchte.

Wenn wir diesen „geborenen“ Europäern/-innen dann keine politischen Rechte mitgeben, werden sie diese schlicht vergessen oder vernachlässigen. Ohnehin hat es die tradierte Form der Politik im Raum der Twitter-Kommunikation schwer, mithalten zu können.

„Ich wähle, wo ich wohne“, diesen schlichten Spruch hat nicht nur die Europa-Union Brandenburg, ein Land, das – wie viele andere auch – auf Zuzug angewiesen ist, vor einiger Zeit  zum Motto gewählt, sondern er wird auch vom Bundesverband der Europa Union Deutschland als eine Motivation bei den Europawahlen verbreitet.

Schon seit drei Jahren setzt sich die Europa-Union Deutschland für die Erweiterung des Wahlrechtes zugunsten der Unionsbürger ein. Ein nahezu einstimmiger Beschluss wurde hierzu auf dem EUD-Bundeskongress 2012 im Düsseldorfer Landtag gefasst.

Konkrete Debatten hierzu haben bereits in mehreren Landtagen begonnen. Der Landtag in Schleswig-Holstein hat seine Landesregierung aufgefordert, im Bundesrat aktiv zu werden.

Das Bremer Urteil wird dazu führen, dass dieses Thema jetzt auf jeden Fall auf die Bundesebene gehoben wird, wo es auch hingehört. Verfassungsändernde Mehrheiten sind sowohl im Bundestag, aber durchaus auch im Bundesrat erreichbar, denn Integration ist kein Thema mehr, das die Parteien grundsätzlich trennt. Auch wenn manche Konservative – im Angedenken an Alfred Dregger, der das alte und längst überholte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Wahlrecht erstritten hatte, – offiziell eher noch als „Reichsbedenkenträger“ auftreten, hinter vorgehaltener Hand lassen die zukunftsorientierten Konservativen, die ja auch mit Grün-Schwarzen Koalitionen liebäugeln, doch auch erkennen, dass sie sich mittlerweile so etwas heute vorstellen können.

In Zeiten, in denen selbst bei Traditionsmannschaften wie Bayern München die Leistungsträger oft ausländischer Herkunft sind – und trotzdem vom Gesamtvolk bejubelt werden – muss es auch möglich sein, demokratiestabilisierende Wahlrechte als Identifikation der Verbundenheit mit der Gesellschaft, in der man lebt und arbeitet, mitnehmen zu können.

Auch im Betriebsverfassungsgesetz wird bei der Mitbestimmung schon lange nicht mehr danach gefragt, welchen Pass der Arbeitnehmer hat.

Es ist an der Zeit, dass auch die Justiz die „Augenbinde der Justitia“ lüftet und sich in ihren Grundsätzen „europäisiert“.

Deutschland könnte auch eine Vertragsänderung in Brüssel anregen, um als Konsequenz dann das Grundgesetzt wieder von „draußen“ ändern zu lassen. Eine solche Defensivhaltung wäre der europäischen Führungsnation Deutschland allerdings nicht angemessen. Mitstreiter würden sich allerdings finden lassen, denn es gibt eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten, die ausländischen Mitbürgern/-innen schon lange erlauben, sich dort einzubringen wo sie leben.

Das Bremer Urteil wird dazu führen, dass dieses Thema jetzt auf jeden Fall auf die Bundesebene gehoben wird, wo es auch hingehört.


Ulla Kalbfleisch-Kottsieper
Sprecherin der AG-Bürgerrechte
Präsidiumsmitglied der Europa-Union Deutschland
ulla.kako@europa-union.de