Pressemitteilung: Europa-Union Deutschland: Bundesverfassungsgericht erteilt Lafontaine und Gauweiler klare Absage

Die Europa-Union Deutschland begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den EU-Vertrag von Lissabon. Das Urteil ist eine klare Absage an die irreführende Argumentation der Beschwerdeführer Lafontaine und Gauweiler. Die Unterstellung, der Vertrag widerspräche dem Grundgesetz und schwäche den Grundrechtsschutz, ist widerlegt.

Durch den Reformvertrag von Lissabon wird die Europäische Union im Gegenteil bürgernäher und sozialer als sie es heute ist. Die demokratische Legitimation wird deutlich verbessert, denn das Europäische Parlament wird erkennbar gestärkt und der Deutsche Bundestag erhält – wie alle anderen nationalen Parlamente – durch den neuen Vertrag erweiterte Mitwirkungsrechte. Zudem werden die Entscheidungsverfahren der EU an die größer gewordene Zahl der Mitgliedstaaten angepasst. Die Europa-Union Deutschland begrüßt, dass die nationalen Parlamente durch den Lissabon-Vertrag gestärkt werden. Entsprechend ernst sind die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes zur Stärkung von Bundestag und Bundesrat zu nehmen.

Nach der grundsätzlichen Zustimmung des Bundesverfassungsgerichtes und den noch vorzunehmenden Nachbesserungen durch den Bundestag, ist ein positives Votum der Bürgerinnen und Bürger Irlands im Herbst 2009 erforderlich, damit das Reformwerk seine Wirkung entfalten kann. Die Europa-Union Deutschland ist zuversichtlich, dass der Vertrag von Lissabon noch in diesem Jahr in Kraft treten wird.