Nach der Begrüßung durch die EUT-Landesvorsitzende Gabi Kalb, führte Marion Walsmann MdL und Thüringer Justizministerin a.D. in das Spezialthema Schiedsgerichtsbarkeit ein. Gemeinsam mit Martin Luckert von der JEF übernahm sie die Moderation der Veranstaltung.
Diskutiert wurden zunächst die Rahmenbedingungen der außergerichtlichen Streitbeilegung sowie die aktuellen Vorschläge von EU-Kommissarin Malmström zu diesem Themenkomplex. Prof. Gramlich führte in die Thematik warum bzw. inwieweit Konflikte im Zusammenhang mit Auslands-»Investments« zwischen privaten Unternehmen und Staaten(gemeinschaften) der Schiedsgerichtsbarkeit zugänglich gemacht werden. Er begründete, warum Schiedsgerichte als Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus (ISDS) im internationalen grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr weder unüblich noch neu und auf jeden Fall – unabhängig von den Vertragsparteien – zulässig sind. Dr. Conen wies in diesem Zusammenhang auch auf die Pflicht der Verhandlungsparteien hin, internationale Wirtschaftsabkommen klarer und transparenter zu gestalten und damit die Rechtsanwendung durch die (Schieds-)Richter zu erleichtern.
Welche Auswirkungen unterschiedliche Rechtsysteme, -kulturen und -traditionen auf Rechtsverfolgung haben und welche Folgen sich hierdurch für die Wirtschaft ergeben können wurde durch Wirtschaftssenator Häßler verdeutlicht. Das Unterlassen von Geschäftsbeziehungen sei letztlich aber eine endliche „Unternehmensstrategie“. Auch diplomatische Unterstützung politischer Akteure im Konfliktfall sei nicht immer möglich oder angebracht.
Prof. Schuller verwies auf zahlreiche Nachteile durch doppelte Anerkennungs- und Zertifizierungsvorschriften und hierdurch entstehenden Zeit- und Kostenaufwand. Technische Standards und Verbraucherschutz seien in den USA oftmals höher angesetzt als in Deutschland. Informationen hierüber seien in Deutschland aber leider meist nicht bekannt (genug). Dem pflichtete Tim Segler bei, der zudem bemängelte, dass Kritiker von TTIP selbst nicht einmal sachlich unterschieden zwischen den Punkten, die vom Abkommen umfasst bzw. ausgenommen seien.
Im Anschluss an die Podiumsdiskussion kamen die Bürgerinnen und Bürger zu Wort. Hierbei wurden über Vollstreckungshindernisse aber auch über die Chance gesprochen, emotionale Ablehnung mit Sachdiskussionen zu „entpolitisieren“.