Wie frei sind wir in der EU? Drei Antworten im Europäischen Salon

Persönliche Freiheiten wie die Achtung des Privatlebens, Gedankenfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sind durch die EU-Charta der Grundrechte geschützt. Der gemeinsame europäische Rechtsraum wie auch der gemeinsame Binnenmarkt schenken uns die Freiheit, überall in der EU leben, arbeiten, visafrei reisen zu können und unser

Foto: Iris Meusemann

Geld fließen zu lassen. In drei Europäischen Salons erörterten wir aus drei Perspektiven, was dies nun konkret heißt. 

Die profunde Kennerin des europäischen, deutschen und polnischen Rechts, die Rechtsprofessorin Dr. Ewa Tuora-Schwierskott, erläuterte uns anhand von praktischen Beispielen die Vorteile eines gemeinsamen Rechtsraums wie auch die weiterhin bestehenden Unterschiede in den Rechtstraditionen. 

Mit Jiri Zapletal tauchten wir in die Welt des Kapitalmarktes ein. Als Europa-Abteilungsleiter beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) stellte er uns die Sicht der regional verankerten Sparkassen auf den aktuellen europäischen Diskurs dazu vor. Bevor Herr Zapletal diese Position übernahm, leitete er die Vertretung Sachsens bei der Europäischen Union in Brüssel. Er ist also auch bestens mit der sächsischen Europapolitik vertraut.

Jessy James LaFleur, eine Sprachkünstlerin aus Ostbelgien, stellte uns ihre Spoken Word Academy vor. In der Lausitz bringt sie junge Menschen dazu, eigene Themen in selbstgeschriebenen Texten zu formulieren und dann vorzutragen. So entwickelten die jungen Menschen Selbstbewusstsein. Dieses sei die Grundlage nicht nur für individuelle Freiheit und sondern auch für die Übernahme von Verantwortung in der und für die Gesellschaft.