Europäische Union ist Vorreiter beim Kinderschutz – nur wissen das leider zu wenige

Der von den Vereinten Nationen initiierte Internationale Tag der Kinderrechte am 20. November sollte auch Anlass sein, nachzuschauen, was eigentlich die Europäische Union und was die Mitgliedstaaten – über die Verantwortung der Eltern hinaus – für die Verbesserung der Rechte und Zukunftschancen der Kinder getan haben bzw. noch tun sollten?

Am 20. November 2014 feiert die UN-Kinderrechtskonvention ihren 25. Geburtstag! © ec.europa.eu

Anmerkungen zum Internationalen Tag der Kinderrechte von Präsidiumsmitglied Ulla Kalbfleisch-Kottsieper, Sprecherin der AG Bürgerrechte

Fünfundzwanzig Jahre ist es in diesem Jahr her, dass die Vollversammlung der Vereinten Nationen mit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention ein wichtiges Dokument geschaffen hat, dessen zehn Grundrechte unterstreichen sollen, dass Kinder eine eigene, schützenswerte Persönlichkeit und Rechte haben, dass sie nicht Objekt sondern Subjekte jeder Verfassung sein müssen.

Die mittlerweile weltweit geltende Konvention ist nur von drei Mitgliedstaaten der UN nicht ratifiziert worden: Somalia, Südsudan und den USA. Aber auch Deutschland, die Schweiz und Österreich haben sich schwer getan, diese Konvention in nationales Recht umzusetzen. Für Deutschland waren vor allem asylrechtliche Fragen im Zusammenhang mit den sogenannten „unbegleiteten Kindern“ sehr „problematisch“, weil die Anforderungen der Konvention nicht mit dem deutschen Ausländerrecht in Übereinstimmung zu bringen waren. Erst 2010 wurde der zunächst eingelegte „Vorbehalt“ aufgehoben und seither gilt die Konvention auch in Deutschland – allerdings nur als einfaches Gesetz, wie Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung zu Recht in dieser Woche moniert hat.

Es wäre auf jeden Fall wünschenswert, wenn die Kinderrechtskonvention unmittelbar im Grundgesetzt verankert werden würde, wie dies im Übrigen für Tierschutz und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen seit 2002 der Fall ist. Nicht einmal die seit langem beim Bundestag eingerichtete Funktion einer/s Kinderbeauftragten hat dies bisher bewirken können.

Aber in den Verträgen der Europäischen Union sind seit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages in Artikel 24 der Grundrechtecharta sehr detaillierte „Rechte des Kindes“ aufgezählt. Anspruch auf Schutz und Fürsorge, altersentsprechende Meinungsfreiheit in Angelegenheiten, die sie betreffen, Vorrang des Kindeswohls bei Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen und das Recht des Kindes auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkten Kontakt zu beiden Elternteilen, soweit dies sein Wohl nicht beeinträchtigt.

Wie so oft ist Europa – als Ergebnis der Summe der Erfahrungen seiner Mitgliedstaaten – weiter als der einzelne Nationalstaat. Den Kinderartikel verdanken wir insbesondere den Skandinaviern, in deren Verfassungen dies schon lange stand.

Die Grundrechtecharta gehört – als Bestandteil des Lissabonner Vertrages – auch zum Rechtsbestand der Bundesrepublik Deutschland. Wer im Grundgesetz nach einem geeigneten Ort für die Intentionen der Kinderrechtscharta sucht, stellt fest, dass Artikel 6 Grundgesetz (Ehe, Familie, nichteheliche Kinder) selbst durchaus der Überarbeitung bedarf, da er sprachlich offensichtlich ein Relikt aus der Weimarer Zeit ist. Selbst der Begriff des unehelichen Kindes taucht hier noch auf, obwohl dieser doch mit den Rechtsreformen der siebziger Jahre, die ganz wesentlich von Gustav Heinemann geprägt worden sind, hätte verschwinden müssen.

Es spricht also vieles dafür, diesen Artikel im Sinne der UN-Kinderrechtscharta und auch des Kinderrechtsartikels in der EU-Grundrechtecharta zu reformieren. Es wäre schön, wenn sich hierfür eine Kinderrechtekoalition aus Europa- und Bundestagsabgeordneten finden würde, um dies parteiübergreifend durchzusetzen. Auch in einigen Landesverfassungen, z.B. der Thüringer Verfassung von 1993, finden sich übrigens ebenfalls gute Ansätze für mehr Kinderrechte.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des Opens external link in new windowNetzwerks für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der Opens external link in new windowBPB.