„Wir begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich“, sagte der Vorsitzende der Europa-Union NRW Wolfram Kuschke. „Als Verband der europäisch orientierten Zivilgesellschaft sind wir die richtige Institution, um im Sinne der Vielfalt auch mit europäischer Perspektive auf Fragestellungen und Themen zu blicken. Andersherum kennen wir aber auch aus unserem täglichen ehrenamtlichen Engagement die Anforderungen, die die Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel an eine Europa-Berichterstattung in den Medien stellen“, so Kuschke.
Aufgabe des Rundfunkrates ist es, die Interessen der Allgemeinheit unter Berücksichtigung der Vielfalt der Meinungen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Dies kommt zum Beispiel bei Beschlüssen über die Programmrichtlinien und Telemedienangebote, aber auch bei wesentlichen personellen Entscheidungen für öffentlich-rechtliches Fernsehen und den Rundfunk zum Tragen.
Auch in Hessen und Baden-Württemberg sind die Landesverbände der Europa-Union Deutschland mit einem Vertreter in den Landesrundfunkräten vertreten. Politisch setzt sich die Europa-Union seit langem für eine verstärkte europäische Berichterstattung in den öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkprogrammen ein.
Weitere Informationen zum neuen WDR-Gesetz erhalten Sie auf der Seite der Europa-Union Nordrhein-Westfalen.